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   LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06   

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https://dejure.org/2007,39226
LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06 (https://dejure.org/2007,39226)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 S 95/06 (https://dejure.org/2007,39226)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 S 95/06 (https://dejure.org/2007,39226)
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    Aufklärungspflichten Vermieter, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2006, 2621) kommt es im Hinblick auf die Frage der Erkennbarkeit der Tarifunterschiede für den Geschädigten insbesondere darauf an, ob ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter unter dem Aspekt des Wirtschaftlichkeitsgebots einer Nachfrage nach einem günstigeren Tarif gehalten gewesen wäre.

    Dementsprechend kann die Klägerin von den Beklagten den Ausgleich der im Zeitraum 09.09.2005 bis 22.09.2005 angefallenen Mietwagenkosten verlangen, ohne dass es entscheidungserheblich darauf ankommt, dass das Amtsgericht zu Unrecht angenommen hat, die Klägerin habe die betriebswirtschaftliche Rechtfertigung des Unfallersatztarifs nicht konkret genug dargelegt und nicht ordnungsgemäß unter Beweis gestellt (vgl. hierzu grundlegend BGH NJW 2006, 2621).

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. grundlegend VersR 2005, 850) ist der Unfallersatztarif als erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung zu qualifizieren, wenn die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06
    Eine Erkundigungspflicht hat der Bundesgerichtshof etwa dann bejaht, wenn zwischen dem Unfall und der Anmietung des Ersatzfahrzeugs ein Zeitraum von ca. 2 Wochen liegt (BGH NJW, 2006, 2621) oder wenn der Geschädigte die Anmietung erst einen Tag nach einem Unfall an einem gewöhnlichen Wochentag und zur üblichen Geschäftszeit vorgenommen hat und ihm eine Eil- oder Notsituation bei der Anmietung nicht zugute gehalten werden kann(BGH NJW 2006, 2106).
  • BGH, 05.10.2006 - XII ZR 50/04

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge betreffend die Erstattung von Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 13.03.2007 - 1 S 95/06
    Nach der Rechtsprechung des 12. Senats des Bundesgerichtshofs (VersR 2007, 80) muss zwar der Vermieter, wenn er dem Unfallgeschädigten einen Tarif anbietet, der deutlich über dem Normaltarif auf dem örtlichen relevanten Markt liegt, den Mieter darüber aufklären, dass dadurch die Gefahr besteht, dass die Haftpflichtversicherung nicht den vollen Tarif übernimmt.
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